Ex-Minister Mathias Brodkorb im Interview
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte ursprünglich die Aufgabe, Rechtsstaat und Demokratie vor extremistischen Bestrebungen zu schützen. Inzwischen mehren sich jedoch die Anzeichen, dass er selbst zu einer Bedrohung für rechtsstaatliche Prinzipien geworden ist. Im Interview erklärt Ex-Minister und Insider Mathias Brodkorb (SPD), warum er den Verfassungsschutz am liebsten abgeschafft sähe.
raum&zeit: Einen Verfassungsschutz gibt es nur in Deutschland. Warum ist das so?
Mathias Brodkorb: Alle anderen Länder haben natürlich auch einen Inlandsgeheimdienst. Der wird bei der Vorbereitung oder Durchführung politisch motivierter Straftaten aktiv. Unser Verfassungsschutz greift dagegen weit vor jeder Strafbarkeit ein. Das ist letztlich eine Konsequenz aus dem Untergang der Weimarer Republik, hat also mit der spezifisch deutschen Geschichte zu tun: Wenn man nicht rechtzeitig eingreift, könnte am Ende die Demokratie gestürzt werden.
r&z: Welche verfassungsrechtlichen Schutzgüter soll der Verfassungsschutz schützen?
M. B.: Vorweg: Es ist völlig legitim, die Verfassung zu kritisieren und auch Änderungen zu fordern. Es ist sogar legitim, verfassungsfeindlich zu denken. Das wird häufig missverstanden. Unsere freiheitliche Verfassung erlaubt Gedanken- und Meinungsfreiheit, soweit zum Beispiel nicht gegen Strafgesetze verstoßen wird. Nicht erlaubt ist dagegen verfassungs-feindliches, gegen die Staatsordnung gerichtetes Handeln.
Dies betrifft drei Bereiche, die das Bundesverfassungsgericht 2017 definiert hat: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatprinzip.
Eingriff in die Grundrechte
r&z: Das Bundesamt für Verfassungsschutz BfV kennt drei Ermittlungsstufen: den Prüffall, den Verdachtsfall und den Beobachtungsfall. Seit Thomas Haldenwang wird bereits über den Prüffall öffentlich berichtet. Warum ist das Ihrer Meinung nach problematisch?
M. B.: Prüffall heißt einfach, dass ein BfV-Mitarbeiter etwas Verdächtiges in der Zeitung liest. Es gibt also noch keine Beweise für Extremismus. Taucht so etwas öfter auf, wird aus dem Prüf- ein Verdachtsfall. Auch dann liegen noch keine Beweise im eigentlichen Sinne vor. Erst wenn das BfV zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um einen gesicherten Fall von Extremismus handelt, tritt der sogenannte „Beobachtungsfall“ ein. Im Moment ist es so, dass es gesetzlich erlaubt ist, bereits über Verdachtsfälle zu berichten. Wenn wir heute also über die AfD auf Bundesebene sprechen, geht es um einen Verdachtsfall, also noch nicht um erwiesenen Extremismus. Thomas Haldenwang ging aber noch einen Schritt weiter…