Strafanzeige gegen Corona-Impfärzte

wegen mangelnder Aufklärung

Eine Anwaltskanzlei („Kinderrechte Jetzt“ e. V.) stellt Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Sind Sie selbst betroffen? Dann schließen sie sich an!

Fühlen Sie sich heute im Nachhinein nicht ausreichend über die Nebenwirkungen der Impfung informiert? Wurden Sie vielleicht gar nicht über eventuell bestehende Risiken durch Ihren Impfarzt aufgeklärt? Sind bei Ihnen Impfnebenwirkungen aufgetreten, von denen Sie nichts wussten? Dann können Sie Anzeige erstatten.

Viele Anzeigen für gesellschaftliche Aufarbeitung
Wichtig wäre, dass möglichst viele Betroffene Strafanzeige und Strafantrag stellen, damit der Verein „Kinderrechte jetzt“ mit seiner gesellschaftlichen Aufarbeitung Erfolg hat: „Für eine notwendige Aufarbeitung halten wir es für dringend erforderlich, dass so viele Menschen wie möglich eine Strafanzeige und einen Strafantrag wegen der unzureichenden Aufklärung und der damit bereits erfolgten Körperverletzung stellen. Die Schäden sind mittlerweile nicht mehr zu übersehen. Die Opfer sind jedoch noch immer auf sich alleine gestellt, weil von den Verantwortlichen noch immer die längst nachgewiesenen Zusammenhänge bestritten werden.“

Ausführliches Interview der federführenden Anwälte:
Die Rechtsanwälte Dr. Josef Hingerl und Jürgen Müller vom Verein „kinderrechte.jetzt“ informieren hier genauer über den Sachverhalt:

https://www.youtube.com/watch?v=2aLlZcItw74

Journalist Helmut Reinhardt vom Youtube-Kanal „Politik-Spezial – Stimme der Vernunft“ gibt dem Verein „Kinderrechte Jetzt“ eine Plattform. Dieser hatte sich 2021 gegründet, als eine groß angelegte Impfkampagne an Schulen anlief – angeschoben vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder – obwohl eigentlich klar war, dass Kinder und Jugendliche durch das Virus kaum gefährdet waren. Die erste Strafanzeige des Vereins galt einem Impfarzt, der sich damit brüstete, täglich 1.000 Patienten geimpft zu haben.

Den Download-Link zur Anzeige finden Sie hier:
https://kinderrechtejetzt.de/strafanzeige-geimpft-ohne-aufklaerung/

Auszug aus der Strafanzeige:
„Wir stellen hier einen Entwurf für eine Strafanzeige wegen unzureichender Aufklärung vor der sog. Impfung gegen Corona zur Verfügung. Dieser Entwurf richtet sich an alle, die bereits erkannt haben, dass sie vor der Verabreichung der Spritze nicht hinreichend aufgeklärt wurden. Ein spürbarer Schaden muss dazu nicht eingetreten sein. Der sog. Impfstoff gegen Corona kann mittlerweile gefestigt als gesundheitsschädlicher Stoff eingeordnet werden. Dessen Beibringung reicht für eine Strafbarkeit nach § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung).“

Hier finden Sie mehr über den Verein „Kinderrechte jetzt“:
https://kinderrechtejetzt.de

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