Für wen gilt die Pressefreiheit?

Wir möchten aufgrund einer Leserinnen-Zuschrift ein Statement veröffentlichen.

raum&zeit hat in einer Online-Meldung klare Kante gezeigt, als das als rechtsextrem eingestufte Compact-Magazin quasi im Alleingang von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) mit juristischen Tricks – u. a. wurde die Compact Verlags GmbH kurzerhand als Verein umdefiniert – verboten wurde.

So unappetitlich man Compact auch finden mag, die Zeitschrift hatte sich presserechtlich nie etwas zuschulden kommen lassen. Wir sind uns klar darüber, dass so manch einer, der eigentlich für die Meinungs- und Pressefreiheit eintritt, trotzdem eine klammheimliche Freude ob des Verbots empfand, das ist menschlich.

Dennoch gilt: Wer sich an unsere Gesetze hält, darf von der Politik nicht drangsaliert werden. Punkt. Das sind die Spielregeln in einer funktionierenden Demokratie. Überflüssig zu sagen, dass raum&zeit sich auch dann kritisch geäußert hätte, wenn es eine linksextremistische Publikation getroffen hätte.

Meinungsfreiheit bedeutet genau dies: „Ich verabscheue, was Sie sagen, aber ich werde Ihr Recht, es zu sagen, bis in den Tod verteidigen.“ (Voltaire zugeschrieben)

raum&zeit freut sich über Ihre Zuschriften zu diesem Thema! Gerne an dialog@ehlersverlag.de

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