Wie sinnvoll ist die RSV-Impfung bei Säuglingen?

Beobachtendes Abwarten genauso gut wie Impfen

Die STIKO empfiehlt seit kurzem, Säuglinge – die zwischen Oktober und März geboren werden – möglichst noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus gegen das Respiratorische Synzytial-Virus impfen zu lassen. Dabei führen laut Schätzungen höchstens ein bis zwei Prozent der Krankheitsfälle zu einer stationären Behandlung – wohingegen Impfen tödlich sein kann.

Die Frage muss also erlaubt sein, ob es diese Impfung wirklich braucht – vorausgesetzt natürlich, das Kindeswohl ist einem wichtig und nicht irgendetwas anderes. Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWK) sieht keinen belegbaren Zusatznutzen in der Impfung bei gesunden Kindern. Es kommt sogar zu folgendem Ergebnis: Die mit dem Impfstoff verglichene Alternativtherapie „beobachtendes Abwarten“ hätte denselben Effekt.

Es gäbe also keinen „belegbaren Zusatznutzen“ durch eine Impfung. Schätzungen zufolge führt der Erreger in höchstens ein bis zwei Prozent der Fälle zu einer stationären Behandlung. Der kindliche Organismus kann also – auch wenn das Immunsystem von Säuglingen erst reifen muss – dem allgemein verbreiteten RS-Virus durchaus die Stirn bieten.

Dagegen schreibt das deutsche Ärzte-Blatt: „Die Verordnung des Ministeriums und die STIKO-Empfehlung haben das Ziel, die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen zu reduzieren und RSV-bedingte Hospitalisierungen, intensivmedizinische Behandlungen und RSV-bedingte Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe zu verhindern.“

Und es empfiehlt sogar die Einmalimpfung mit dem mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus) des französischen Pharmakonzerns. Obwohl es eine französische Studie gibt, die eine unwahrscheinlich hohe Sterberate bei Neugeborenen in Verbindung mit dem verabreichten Impfstoff Beyfortus sieht. Der Anstieg falle mit der Einführung von Beyfortus in französischen Krankenhäusern am 15. September 2023 zusammen. Darüber schreibt auch die Rechtsanwältin Beate Bahner in dem Buch „WHO-Pandemievertrag“.

👉 Sehen Sie hier den Beitrag von Beate Bahner zur RSV-Impfung vom 30.9.24.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Bildnachweis Einstiegsbild: © Dmitry Naumov/AdobeStock