Nach vier Jahren muss sich der Deutsche Bundestag erneut mit der Widerspruchslösung in puncto „Organentnahme“ beschäftigen. Anlass für uns, den niederländischen Nahtod-Experten Pim van Lommel, die buddhistische Palliativschwester Dorothea Mihm und den Anthropologen Thomas Mayer zu fragen, was sie dazu zu sagen haben.
Müssen wir uns alle bald entscheiden? Zu einem Thema, mit dem sich mancheiner vielleicht lieber gar nicht beschäftigen möchte? Oder, zu dem man schlichtweg zu wenig weiß? Auch die Bundesregierung will in der Debatte um eine Reform der Organspende keine Position beziehen. In den Meinungsbildungsprozess zu diesem Gesetzentwurf möchte sie nicht eingreifen, „da es sich bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden soll, um eine ethische Frage handelt, die als Gewissensentscheidung von den einzelnen Abgeordneten und somit aus der Mitte des Deutschen Bundestages zu beantworten ist“.
Bei der Widerspruchslösung können Organe von Verstorbenen immer dann entnommen werden, wenn sie vor dem Tod nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie ist in vielen unserer Nachbarländer schon länger gelebte Praxis, etwa in den Niederlanden oder Spanien. Derzeit gilt in Deutschland eine Zustimmungslösung: Organe dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen entnommen werden. Doch da bei weniger als 20 Prozent der Organentnahmen derzeit eine persönliche, schriftliche Einwilligung vorliegt, müssen oft Angehörige entscheiden.