NGO-Finanzierung im Zwielicht

EuRH rügt fehlende Transparenz

Nach den Enthüllungen um USAID und den 551 Fragen der CDU/CSU-Fraktion zur NGO-Finanzierung durch die Bundesregierung zeichnet sich ein weiteres Ärgernis um die Finanzierung von sogenannten Nicht-Regierungsorganisationen ab.

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat der EU-Kommission und teils auch den Mitgliedstaaten fehlende Transparenz bei der Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vorgeworfen. In seinem jüngst vorgelegten Sonderbericht Transparenz der EU-Finanzierung für nichtstaatliche Organisationen“ attestiert der EuRH Brüssel allerdings graduelle Verbesserungen seit 2018.

Doch bestünden es nach wie vor Unwägbarkeiten. So gebe es keine einheitliche und ausreichende Definition des Begriffs einer Nichtregierungsorganisation.

Definition NGO

Nach der EU-Haushaltsordnung vom 23. September 2024 ist eine NGO eine „von staatlichen Stellen unabhängige gemeinnützige Freiwilligenorganisation, bei der es sich weder um eine politische Partei noch um eine Gewerkschaft handelt“.

Diese Elemente hätten alle EU-Programme, bei denen Mittel beantragt werden konnten – von Erasmus+ über die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) bis zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Auch schrieben sie fest, dass förderfähige NGOs keine Gewinnerzielungsabsicht aufweisen dürften.

Allerdings bestünden, so rügt der EuRH, Unterschiede in einzelnen Mitgliedstaaten bezüglich Faktoren wie Nähe zu gewerblichen Organisationen, Industrie oder Handel, sonstigen Behörden oder möglichen Interessenkonflikten.

Länderspezifische Regelungen

So könnten in Polen keine politischen Stiftungen, Forschungseinrichtungen oder Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände NGO-Förderungen beantragen. In Litauen dürften Organisationen auch dann keine Förderungen als NGO beantragen, wenn sie von Religionsgemeinschaften oder Gemeinden kontrolliert würden oder politische/religiöse Ziele verfolgten. In Griechenland besteht die Regel, dass auch keine dem öffentlichen Sektor zugehörigen juristischen Personen an den Leitungssitzungen oder Mitgliederversammlungen der NGO teilnehmen dürfen.

Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, habe überhaupt keine eigene gesetzliche Definition von NGO. Eine Stichprobe habe beispielsweise ergeben, dass eine Forschungseinrichtung als NGO eingestuft war, die auch kommerzielle Dienstleistungen für Industrieunternehmen erbracht habe. Sie hätte wegen der Verfolgung geschäftlicher Interessen ihrer Mitglieder nicht auf diese Weise eingestuft werden dürfen, so der EURH weiter.

Enge Bindung an den Staat

In einem anderen Bereich habe sich ein international in den Bereichen Energie und Bioökonomie tätiges Forschungsinstitut als NGO eingestuft. Es sei als private gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung registriert. Allerdings habe es hinsichtlich seiner Tätigkeit enge Bindungen an den Staat gegeben. So habe es eine staatliche Garantie zur Sicherung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit erhalten.

Generell lasse nicht nur die Transparenz bezüglich der Einstufung von NGOs, sondern auch die Qualität der Daten über EU-Ausgaben zu wünschen übrig. Dabei seien zwischen 2021 und 2023 insgesamt mehr als 7,4 Milliarden Euro direkt an NGOs geflossen. Von diesen seien 4,8 Milliarden von der EU-Kommission und 2,6 Milliarden von den Mitgliedstaaten gekommen. Angesichts der bruchstückhaften und unzuverlässigen Datenlage existiere jedoch kein einheitlicher Überblick über Empfänger und Summen. Dies betreffe insbesondere Lobbyaktivitäten.

Mitgliedstaaten, so kritisiert der EuRH ebenfalls, verfolgten kaum nach, wie EU-Gelder an NGOs weitergeleitet würden. Auch gebe es kein nennenswertes Berichtswesen. Zudem würden Lobbying-Aktivitäten nicht klar offengelegt.

Zweckentfremdete Steuergelder

Dass hier wieder einmal Steuergelder für politische Ziele zweckentfremdet werden, dürfte auf der Hand liegen. Man betrachte hier nur einmal die zeitlich nahezu parallelen Enthüllungen zu USAID (US Ageny for International Development) durch DOGE (Department of Government Efficiency) in den USA und die 551 Fragen der CDU/CSU-Fraktion zur staatlichen Finanzierung von NGOs in Deutschland.

Das Geschrei der Geldempfänger war (und ist) verräterisch.

Illegale Aktivitäten

Während USAID zwar hin und wieder auch wirklich Menschen in Not half, wurde der Großteil der Hunderte Milliarden US-Dollar aus Steuermitteln für weltweite US-Propaganda, die politische Destabilisierung fremder Länder durch Farb-Revolutionen (u. a. den Euro-Maidan in der Ukraine 2014) sowie sogar für die Biowaffenwaffenforschung (u. a. in Wuhan) aufgewendet.

Und was wurde aus den 551 Fragen der CDU/CSU-Fraktion? Das war vor der Wahl am 23.2.2025. Offenbar war das lediglich eine Drohgebärde der CDU/CSU für die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen. Von mehr Transparenz oder gar Mittelkürzungen für systemnahe NGOs ist keine Rede mehr.

Quellen

www.epochtimes.de

 

Quellen

Bild: ©thodonal_AdobeStock