EU-Kommission genehmigt Mehlwürmer in Lebensmitteln

„tenebrio molitor“ in verarbeiteter Form zulässig

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat mit ihrer Unterschrift unter die EU-Verordnung 2025/89  den gelben Mehlwurm (Tenebrio molitor) auf die Speisekarte der 450 Millionen EU-Bürger gebracht.

Damit wurde das Inverkehrbringen von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven des Mehlwurms genehmigt. Das Insekt darf jetzt in verarbeiteter Form getrocknet oder pulverisiert in Nahrungsmitteln wie Brot, Nudeln, Proteinriegeln, Käse, Milchprodukten, Marmeladen und allen weiteren, die für die „allgemeine Bevölkerung“ bestimmt sind, verwendet werden.

In der Verordnung vom 20. Januar 2025 heißt es: „UV-behandeltes Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor wird in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen.

Fraktionen der europäischen Rechten hatten noch versucht, die Verordnung zu verhindern, ihr Einspruch wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Der gelbe Mehlwurm galt bislang als Schädling, weil er Lebensmittelvorräte befällt, kontaminiert und zerstört. Mehlwürmer hinterlassen Kot, Häutungsreste und tote Larven in den befallenen Lebensmitteln.

Kennzeichnungspflicht

Muss man nun Angst haben, dass man beim Bäcker Brötchen mit Mehlwurmpulver in die Tüte gepackt bekommt? Das wohl nicht, es besteht Kennzeichnungspflicht. Bei Brötchen beispielsweise müsste auf einem gut sichtbaren Schild in der Ladenvitrine vermerkt sein, dass Insektenpulver mit verbackt wurde.

Tipp: Mit der App „Insektenscanner“ lässt sich beim Einkaufen verpackter Lebensmittel im Supermarkt schnell überprüfen, ob ein Produkt verarbeitete Insekten enthält.

Hinweis: Lesen Sie hierzu auch den Artikel „Schöne neue Lebensmittelwelt – die Food 2.0 Agenda“ in raum&zeit Nr. 254 (März/April 2025) von Detlef Scholz. Der Artikel ist demnächst auch online verfügbar.

Quellen

https://www.epochtimes.de

 

 

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