5G per Software-Update
Bei neueren Anlagen braucht nicht einmal die Hardware getauscht zu werden, sondern es wird einfach eine neue Software aufgespielt (SDR – Software Defined Radio). So kann man mit vergleichsweise niedrigem Aufwand in kurzer Zeit eine große Anzahl von Basisstationen auf 5G umstellen und braucht nicht einmal neue Standortbescheinigungen der Bundesnetzagentur dafür. Dann hat man auch 5G, aber nicht mit den extrem großen Bandbreiten von 50, 70 oder 90 MHz, sondern eher im „LTE-Format“ um 10 oder 20 MHz und vor allem: ohne Massive MIMO 10 und ohne aktives Beamforming. Die Sektoren werden also ganz konventionell „ausgeleuchtet“, wie man es von GSM, UMTS und LTE her kennt; es gibt hier keinen sich bewegenden oder „irrlichternden“ stark fokussierten Strahl.
Der erste Bereich, in dem großflächig auf 5G umgestellt wird, ist der ehemalige UMTS-Frequenzbereich 2 100 MHz. 3G (UMTS) wird als erstes Mobilfunksystem schon bald völlig verschwinden. Sieht man einmal von den Ballungszentren und Großstädten ab, in denen tatsächlich an einzelnen Standorten 5G im Bereich 3,6 GHz installiert ist, so ist die Wahrscheinlichkeit, in der Fläche und in den Nicht-Großstädten auf 5G-Signale zu stoßen, im Frequenzbereich unter 3 GHz viel größer. Auch bei Small Cells wird kein aktives Beamforming eingesetzt werden – der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen. Small Cells arbeiten typischerweise mit 4-fach MIMO.
Erst in circa fünf bis sechs Jahren sollen auch die höheren Frequenzen im FR2 für 5G genutzt werden. Hierfür sind aber noch umfangreiche internationale Abstimmungen zwischen den zuständigen Behörden erforderlich. Bei zukünftigen Frequenzen von 24 GHz und höher liegt die Wellenlänge bei 10–3 mm (Millimeterwellen). Diese sind kaum in der Lage, Gebäudewände zu durchdringen.
Mit zunehmender Frequenz nimmt die Streckendämpfung der elektromagnetischen Welle ebenfalls zu und die Durchdringungsfähigkeit von Materie (z. B. Wänden) verschlechtert sich. Bei höheren Frequenzen sinkt demnach die überbrückbare Distanz, und die Zellradien werden kleiner. Damit rücken die Basisstationen näher an die Teilnehmer heran. Gleichzeitig steigt mit kleineren Zellen („Small Cells“) die verfügbare Kapazität in der Fläche. Für 5G werden Zellradien in der Größenordnung von 100 m oder gar nur 50 m diskutiert, das heißt alle 50 bis 100 m muss eine Basisstation installiert werden.
Mehr Small Cells
Die oben genannten Effekte führen dazu, dass mit 5G die Basisstationen neben den erhöhten Zahlen an Mast- und Dachstandorten in erheblichem Umfang als „Small Cells“ in die Straßen und vor die Häuser wandern werden. Das kannte man bisher bei 2G bis 4G von den Mikro- und Nanozellen, die in Gebieten mit sehr hohem Kapazitätsbedarf wie Fußgängerzonen, Messehallen oder Fußballstadien aufgebaut werden. Statt auf Gebäuden, Fabrikschornsteinen und eigens errichteten Masten werden viele 5G-Small-Cells auf Laternenpfählen, Ampeln, Litfaßsäulen etc. installiert. 11
Besonders geeignet sind die Fernmelde-Multifunktionsgehäuse, die im Zuge der Umstellung des Telefonnetzes auf IP/VDSL in großen Stückzahlen installiert wurden und die alten Kabelverzweiger abgelöst haben. Sie sind bei den Netzbetreibern besonders beliebt, weil hier die gesamte Infrastruktur schon vorhanden ist, die man für eine Small Cell braucht: sowohl die 230-Volt-Energieversorgung als auch die Datenanbindung an das schnelle Glasfasernetz. 12
Die Industrie hat das Marktpotenzial für Small Cells erkannt und bietet bereits viele „unauffällige“ beziehungsweise „angepasste“ Lösungen hierfür an. Small Cells an Laternen- und sonstigen Masten sowie an Gebäudefassaden werden mit möglichst unauffälligen Verkleidungen ausgerüstet; ein Produktname hierfür lautet bezeichnenderweise „InvisiWaveTM“ (invisible = unsichtbar).
Massiver Widerstand
Der industriekonforme Rollout von 5G hat nie gekannte Bürgerproteste ausgelöst. Allein in Deutschland haben sich über 200 neue Bürgerinitiativen gegen 5G gegründet, in der Schweiz gibt es gut 1 200 blockierte Baugesuche und in Österreich meldet sich wiederholt die Wiener und österreichische Ärztekammer zu Wort: Prof. Dr. Szekeres, der Präsident der österreichischen Ärztekammer, warnt davor, dass sich 5G aus gesundheitlicher Sicht als Albtraum entpuppen könnte. Er argumentiert, dass 2011 die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Funkstrahlung aufgrund epidemiologischer Studien zu Hirntumoren als möglicherweise krebserregend für den Menschen (Gruppe 2B) eingestuft hat. Weiter merkt er an, dass führende Wissenschaftler zu dem Schluss kamen, dass hochfrequente elektromagnetische Strahlung für den Menschen als eindeutiges Karzinogen (Gruppe 1) einzustufen ist. 13 Außerdem gebe es weltweit bereits mehrere Gerichtsurteile, sogar Höchstgerichtsurteile, die die Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlung unmissverständlich anerkennen. 14
Inzwischen nutzte die Industrie die Corona-bedingte „Gunst der Stunde“ – die Deutsche Telekom verkündete zuletzt stolz, bereits während des Lockdowns in den Monaten April, Mai, Juni, die Hälfte der deutschen Bevölkerung mit 5G versorgt zu haben. n