Rücksichtsloser Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur

Der 5G-Wahnsinn nimmt Gestalt an

Als gäbe es keinen massiven Widerstand seitens der betroffenen Menschen wird der 5G-Rollout ohne mit der Wimper zu zucken von Industrie und Politik vorangetrieben. Obwohl sogar inzwischen selbst einige industriefreundliche Experten Bedenken anmelden. Der bekannte Mobilfunkkritiker und Filmemacher Klaus Scheidsteger gibt einen Überblick, was da auf uns zurollt.

Von Klaus Scheidsteger, Provence, Frankreich

Die Mobilfunklobby hat sich von Anfang an, etwa seit Mitte der 1990er-Jahre, jeder fundierten Kritik an ihrer Technik mit allen Mitteln erwehrt. Sie hat sogar Kommunikations-Spezialisten für den Umgang mit für sie möglicherweise gefährlichen Wissenschaftlern angesetzt. Dabei entstand der Begriff des „Wargaming“ – ein „Kriegsspielplan“ gegen jede Form Wissenschaft, die Gesundheitsprobleme findet. 1

Verschwörung der TK-Branche

Was die wenigsten wissen: Der Vorwurf der Verschwörung (engl. conspiracy) ist einer der Anklagepunkte gegen den weltweit agierenden Industrieverband der Mobilfunkbranche, dem CTIA in Washington D.C.! Es war den Anwälten der CTIA nicht gelungen, den Anklagepunkt der Verschwörung zurückzuweisen. Der Richter an der Obersten Zivilkammer in D.C. entschied bereits 2012, dass durchaus eine weltweite Industrie-Verschwörung vonnöten war, um alle notwendigen Voraussetzungen für eine weltweite Mobilfunk-Verbreitung zu schaffen. Sei es in der Technik selbst, den Handy- bzw. Smartphone-Modellen, der Preisgestaltung, der Forschung oder bei der Festlegung der Richtwerte – der Industrie-Antrag auf Streichung des Anklagepunktes „Verschwörung“ wurde abgelehnt. 2 Die Verzögerungstaktik der Industrie geht freilich weiter – die juristische Auseinandersetzung um die zahlreichen Gehirntumorfälle werden wohl, ähnlich wie einst beim Tabakprozess, Jahrzehnte dauern.

Wer sich heute die Webseite der CTIA 3  anschaut, stößt in der Rubrik „5G“ auf zwei wesentliche Inhalte, die sich beide um „das Rennen um 5G“ drehen. Die Industrieposition lautet: „5G transformiert unser Leben, macht es besser, sicherer und uns alle wohlhabender“. Biologische Wirkungen, Einflüsse auf unsere Gesundheit werden nicht untersucht oder auch nur erwähnt.

Internet der Dinge

Neben dem für höchste Datenraten und -volumina konzipierten 5G wird die Zahl von funkbasierten Anwendungen für das „Internet of Things“ (IoT) und „Smart-Technologien” wie Smart Home, Smart City, Smart Metering für Elektrizität, Wasser, Gas, Wärme und weitere, enorm steigen. Diese Applikationen übertragen zwar nur in größeren Zeitabständen sporadisch kleine und kleinste Datenmengen, dafür aber mit einer riesigen Anzahl von „Teilnehmern“, die allerdings keine menschlichen Wesen sind, sondern technische Sensoren und Geräte.
Das Ganze firmiert unter M2M = Machine-to-Machine Communication. Erwartet werden weltweit in einigen Jahren IoT-Endgeräte im zweistelligen Milliardenbereich. Hierfür werden – auch heute schon – die bestehenden Mobilfunknetze von 2G und 4G unterhalb von 1 Gigahertz (=109 Hertz) mittels spezieller Übertragungsdienste mitbenutzt, wie zum Beispiel:

NB IoT (LTE Narrowband/Schmalband IoT), eine LTE-Variante mit nur 200 kHz Bandbreite und
bis zu 50 000 Endgeräten pro Funkzelle.
LTE-M (Long Term Evolution, LTE for Machines), auch als LTE-M2M (LTE Machine-to-Machine) oder LTE-MTC (LTE Machine-Type Communications) bezeichnet; eine LTE-Variante mit 1,4 Megahertz (1 MHz = 106 Hz) Bandbreite und bis zu 20 000 Endgeräten pro Funkzelle, Reichweite bis zu 2,5 km oder auch 5 km.
EC-GSM-IoT (Extended Coverage GSM IoT), eine GSM-Variante mit der GSM-typischen Bandbreite von 200 kHz, Reichweite bis zu 15 km.

Zusätzlich werden parallel zu den bestehenden Mobilfunksystemen weitere IoT-Funksysteme in den
lizenzfreien ISM-/SRD-Bändern 433 MHz und 860–870 MHz auf kommunaler Ebene aufgebaut,
häufig in Regie der lokalen Energieversorger, wie:

LoRaWAN (Long Range Wide Area Network for IoT), Reichweite bis über 10 km

Sigfox LPWAN (Sigfox Low-Power Wide Area Network for IoT), Ultra Narrow Band-Signal, bis zu 1 Million Endgeräte pro Funkzelle, Reichweite im freien Gelände 30–50 km, in Städten 3–10 km.

Im Blindflug

So fragte Senator Richard Blumenthal (amerikanischer Senator für Connecticut) in einer Senatsanhörung die Vertreter der 5G-Industrie, wie viel Geld sie in unabhängige Forschung, betreffend der gesundheitlichen Auswirkungen von 5G auf den Menschen gesteckt haben. Hier gab die Mobilfunkindustrie durch einen Vertreter namens Giller öffentlich zu, dass sie nichts dergleichen unternommen hatte. 4 Am Ende der Anhörung fasste Senator Blumenthal das Gesagte folgendermaßen zusammen: „Also gibt es dazu keine Studien. Was Gesundheit und Sicherheit anbelangt, befinden wir uns in einem Blindflug.“  5

Eine Studie seitens des Industrieverbandes wurde aber dann doch 2018 in Auftrag gegeben. Und zwar eine, die herausfinden soll, wie das 5G-Rennen für die USA gegen die harten Mitbewerber China, Japan und Südkorea gewonnen werden kann. Es geht dabei nur um wirtschaftliche Interessen.

Gesundheit, Biologie, Soziologie – alles nicht erwähnenswert. Schließlich stehen allein in den USA 4,7 Millionen Jobs bei einem Umsatz von 475 Milliarden US-Dollar auf dem Spiel. Und die Interessen der Aktienbesitzer. Da muss auch die Politik mitziehen und zulassen, dass die Industrie die zuständigen Zulassungsbehörden einkassiert.

Dazu passt, dass die FDA (Food and Drug Administration) mit dem angeklagten Industrieverband CTIA einen Forschungskooperationsvertrag am Laufen hat und auch bei der eigenen, industriefinanzierten Forschung natürlich nichts gefunden wurde, was den Verbrauchern schaden könnte.

Die kooperative Forschungs- und Entwicklungsvereinbarung (CRADA) der FDA mit der Cellular Communication & Internet Association (CTIA) hat zu Forschungsprojekten geführt, die sich auf zwei Themen fokussierten: mechanistische Studien im Zusammenhang mit Gentoxizität und Expositions-Bewertungsstudien. Alle durch die CRADA finanzierten Studien sind abgeschlossen, und es wurde kein Zusammenhang zwischen der Exposition bei hochfrequenter (RF) Strahlung von Mobiltelefonen und gesundheitsschädliche Auswirkungen gefunden.“ 6

So beruft sich dann auch die andere US-Zulassungsbehörde, die für die Mobilfunk-Lizenzvergabe zuständige FCC (Federal Communications Commission), auf die Erkenntnisse der FDA und gibt natürlich Entwarnung: „Die bisher verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen beim Menschen aufgrund von Expositionen an oder unter den derzeitigen Grenzwerten … und somit sind keine Änderungen an den derzeitigen Standards zum jetzigen Zeitpunkt gerechtfertigt“, sagt Jeffrey Shuren, Direktor des Center for Devices der FDA.

Mobilfunkstandards

1G: analog (A-, B-, C-Netze)
2G: Standards: GSM (GPRS, EDGE), Frequenzen 380 MHz – 1 990 MHz
3G: Standards: UMTS (HSPA), Frequenzen: 728 MHz – 2 100 MHz
4G: Standards LTE, Frequenzen: 800 MHz – 2 600 MHz
5G: FR1 600 MHz – 6 000 MHz, FR2 (Millimeterwellen)  24 GHz – 80 GHz

Die Frequenzen können von Land zu Land variieren. In Klammer stehen die Erweiterungen
eines Standards. (G=Generation)
Quelle: www.hna.de/netzwelt/multimedia/von-1g-bis-5g-generationen-mobilfunkstandards-zr-8485449.html

Situation in der EU

In Europa laufen die Uhren bekanntlich ähnlich, auch wenn man hier einräumt, dass 5G unter bestimmten Umständen Hautschäden verursachen kann. So berichtete der als industriefreundlich geltende Prof. Niels Kuster, Leiter der Forschungsstiftung für Informationstechnologie und Gesellschaft (IT’IS, Zürich), in seiner Studie „Systematic Derivation of Safety Limits for Time-Varying 5G Radiofrequency Exposure Based on Analytical Models and Thermal Dose“ 7, dass bereits nach kurzer Einwirkzeit von 5G dauerhafte Gewebsschäden entstehen könnten.

Was jedoch kaum einmal gründlich untersucht wird, ist die enorme Gesamtbelastung durch Funkwellen, die mit der Einführung von 5G stark zunehmen wird. Die Welt wird zum Marktplatz digitaler Produkte, die Steuerung des sozialen Zusammenlebens wird zunehmend über sie organisiert. Der neue Mobilfunkstandard 5G – der weitaus mehr als nur Mobilfunk umfasst – funktioniert komplexer und ist entsprechend schwerer einzuordnen, als die „etablierten“ Mobilfunkstandards 2G bis 4G (GSM, UMTS und LTE).

Höhere Datenraten lassen sich durch größere Bandbreiten erreichen. Im Frequenzbereich unter 3 GHz ist aber bereits seit Langem kaum noch Platz. Also muss man auf Frequenzen oberhalb von 3 GHz ausweichen. Außerdem steigt bei gleicher prozentualer Bandbreite mit zunehmender Frequenz die absolute Bandbreite: 10 Prozent von 1 GHz sind 100 MHz; 10 Prozent von 20 GHz dagegen schon 2 GHz.

Biologische Wirkungen, Einflüsse auf unsere Gesundheit werden nicht untersucht oder auch nur erwähnt.

Zwei 5G-Bänder

Innerhalb von zwei großen Frequenzbereichen (Frequency Range FR) sind exakte Bänder definiert:

FR1 von 410 MHz bis 7,125 GHz, 26 Bänder für Up- und Downlink und
FR2 von 24,25 GHz bis 52,60 GHz.

Die Einführung erfolgt in Europa zurzeit ausschließlich in FR1. Der Fokus in Presse und Werbung liegt dabei auf dem neuen Frequenzband 3,6 GHz für die höchsten Übertragungsraten, das bei der Frequenzauktion im Frühjahr 2019 erstmalig für Mobilfunkanwendungen versteigert wurde.

Hier kommt das Duplexverfahren TDD (Time Division Duplex) zum Einsatz, das heißt Basisstationen und Mobilteile senden im schnellen Wechsel auf der gleichen Frequenz, was ein gepulstes Signal zur Folge hat (wie auch bei DECT und WLAN). Basisstationen werden als Mast- und Dachstandorte errichtet, aber auch als „Small Cells“ in Gebieten mit hoher Mobilfunk-Teilnehmerdichte.

Die Mast- und Dachstandorte im Bereich 3,6 GHz arbeiten mit einer neuen Antennentechnik, den „Smart Antennas“ mit „Massive MIMO1“ oder „aktivem Beamforming“ 8; diese kommt auch bei 5G-Anwendungen im Frequenzbereich 2,6 GHz zum Einsatz.

Der flächendeckende Ausbau von 5G erfolgt aber zunächst gar nicht im Bereich 3,6 GHz, sondern auf den etablierten Mobilfunk-Frequenzen unterhalb von 2,6 GHz. Hier werden Antennen mit aktivem Beamforming  nicht eingesetzt, weil aufgrund der größeren Wellenlänge die Antennen viel zu groß und zu schwer wären. In den bekannten Bändern 700 MHz, 800 MHz, 900 MHz, 1 800 MHz und 2 100 MHz werden die bisher für GSM (2G), UMTS (3G) und LTE (4G) eingesetzten konventionellen Sektorantennen einfach weiter verwendet.

Hier ist es im Vergleich zu 3,6 GHz, wo erst die neuen Antennen installiert werden müssen, viel einfacher, die schon vorhandenen und in Betrieb befindlichen Mobilfunk-Antennen kurzerhand für 5G zu nutzen. Da bleiben dann die Antennen wo und wie sie sind, und es wird bei älteren Anlagen nur die ältere elektronische Systemtechnik gegen die von 5G ausgetauscht. 9

Der industriekonforme Rollout von 5 G hat nie gekannte Bürgerproteste ausgelöst.

5G per Software-Update

Bei neueren Anlagen braucht nicht einmal die Hardware getauscht zu werden, sondern es wird einfach eine neue Software aufgespielt (SDR – Software Defined Radio). So kann man mit vergleichsweise niedrigem Aufwand in kurzer Zeit eine große Anzahl von Basisstationen auf 5G umstellen und braucht nicht einmal neue Standortbescheinigungen der Bundesnetzagentur dafür. Dann hat man auch 5G, aber nicht mit den extrem großen Bandbreiten von 50, 70 oder 90 MHz, sondern eher im „LTE-Format“ um 10 oder 20 MHz und vor allem: ohne Massive MIMO 10 und ohne aktives Beamforming. Die Sektoren werden also ganz konventionell „ausgeleuchtet“, wie man es von GSM, UMTS und LTE her kennt; es gibt hier keinen sich bewegenden oder „irrlichternden“ stark fokussierten Strahl.

Der erste Bereich, in dem großflächig auf 5G umgestellt wird, ist der ehemalige UMTS-Frequenzbereich 2 100 MHz. 3G (UMTS) wird als erstes Mobilfunksystem schon bald völlig verschwinden. Sieht man einmal von den Ballungszentren und Großstädten ab, in denen tatsächlich an einzelnen Standorten 5G im Bereich 3,6 GHz installiert ist, so ist die Wahrscheinlichkeit, in der Fläche und in den Nicht-Großstädten auf 5G-Signale zu stoßen, im Frequenzbereich unter 3 GHz viel größer. Auch bei Small Cells wird kein aktives Beamforming eingesetzt werden – der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen. Small Cells arbeiten typischerweise mit 4-fach MIMO.

Erst in circa fünf bis sechs Jahren sollen auch die höheren Frequenzen im FR2 für 5G genutzt werden. Hierfür sind aber noch umfangreiche internationale Abstimmungen zwischen den zuständigen Behörden erforderlich. Bei zukünftigen Frequenzen von 24 GHz und höher liegt die Wellenlänge bei 10–3 mm (Millimeterwellen). Diese sind kaum in der Lage, Gebäudewände zu durchdringen.

Mit zunehmender Frequenz nimmt die Streckendämpfung der elektromagnetischen Welle ebenfalls zu und die Durchdringungsfähigkeit von Materie (z. B. Wänden) verschlechtert sich. Bei höheren Frequenzen sinkt demnach die überbrückbare Distanz, und die Zellradien werden kleiner. Damit rücken die Basisstationen näher an die Teilnehmer heran. Gleichzeitig steigt mit kleineren Zellen („Small Cells“) die verfügbare Kapazität in der Fläche. Für 5G werden Zellradien in der Größenordnung von 100 m oder gar nur 50 m diskutiert, das heißt alle 50 bis 100 m muss eine Basisstation installiert werden.

Mehr Small Cells

Die oben genannten Effekte führen dazu, dass mit 5G die Basisstationen neben den erhöhten Zahlen an Mast- und Dachstandorten in erheblichem Umfang als „Small Cells“ in die Straßen und vor die Häuser wandern werden. Das kannte man bisher bei 2G bis 4G von den Mikro- und Nanozellen, die in Gebieten mit sehr hohem Kapazitätsbedarf wie Fußgängerzonen, Messehallen oder Fußballstadien aufgebaut werden. Statt auf Gebäuden, Fabrikschornsteinen und eigens errichteten Masten werden viele 5G-Small-Cells auf Laternenpfählen, Ampeln, Litfaßsäulen etc. installiert. 11

Besonders geeignet sind die Fernmelde-Multifunktionsgehäuse, die im Zuge der Umstellung des Telefonnetzes auf IP/VDSL in großen Stückzahlen installiert wurden und die alten Kabelverzweiger abgelöst haben. Sie sind bei den Netzbetreibern besonders beliebt, weil hier die gesamte Infrastruktur schon vorhanden ist, die man für eine Small Cell braucht: sowohl die 230-Volt-Energieversorgung als auch die Datenanbindung an das schnelle Glasfasernetz. 12

Die Industrie hat das Marktpotenzial für Small Cells erkannt und bietet bereits viele „unauffällige“ beziehungsweise „angepasste“ Lösungen hierfür an. Small Cells an Laternen- und sonstigen Masten sowie an Gebäudefassaden werden mit möglichst unauffälligen Verkleidungen ausgerüstet; ein Produktname hierfür lautet bezeichnenderweise „InvisiWaveTM“ (invisible = unsichtbar).

Massiver Widerstand

Der industriekonforme Rollout von 5G hat nie gekannte Bürgerproteste ausgelöst. Allein in Deutschland haben sich über 200 neue Bürgerinitiativen gegen 5G gegründet, in der Schweiz gibt es gut 1 200 blockierte Baugesuche und in Österreich meldet sich wiederholt die Wiener und österreichische Ärztekammer zu Wort: Prof. Dr. Szekeres, der Präsident der österreichischen Ärztekammer, warnt davor, dass sich 5G aus gesundheitlicher Sicht als Albtraum entpuppen könnte. Er argumentiert, dass 2011 die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Funkstrahlung aufgrund epidemiologischer Studien zu Hirntumoren als möglicherweise krebserregend für den Menschen (Gruppe 2B) eingestuft hat. Weiter merkt er an, dass führende Wissenschaftler zu dem Schluss kamen, dass hochfrequente elektromagnetische Strahlung für den Menschen als eindeutiges Karzinogen (Gruppe 1) einzustufen ist. 13 Außerdem gebe es weltweit bereits mehrere Gerichtsurteile, sogar Höchstgerichtsurteile, die die Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlung unmissverständlich anerkennen. 14 

Inzwischen nutzte die Industrie die Corona-bedingte „Gunst der Stunde“ – die Deutsche Telekom verkündete zuletzt stolz, bereits während des Lockdowns in den Monaten April, Mai, Juni, die Hälfte der deutschen Bevölkerung mit 5G versorgt zu haben. n

Fußnoten

1 www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1589
2 Der richterliche Beschluss umfasst insgesamt rund 80 Seiten und liegt dem Autor vor.
3 www.ctia.org/
4 wörtl.: „There are no active studies backed by the industry.“
5 www.youtube.com/watch?v=ekNC0J3xx1w
6 Übersetztes Zitat aus dem Dokument Cooperate „Research and Development Agreement (CRADA)“ (liegt dem Autor vor)
7 s. z.B. https://journals.lww.com/healthphysics/Abstract/2018/12000/Systematic_Derivation_of_Safety_Limits_for.17.aspx
8 Beamforming: Das Strahlungsprofileiner Antenne ist beliebig formbar.
9 Beispiel für eine 5G-Einschaltung: www.youtube.com/watch?v=WfWWRz-HOCA
10  Mutiple Input multiple Output: Hier kommen mehrere Antennen zum Einsatz, die parallel betrieben werden; 2 bei 2-fach MIMO, 4 bei 4-fach MIMO und 64 bei 64-fach MIMO (Massive MIMO)
11 Stadtmöbel für Small-Cells und e-Mobility: https://raycap.de/wpcontent/uploads/2020/03/Products-Solutions-for-Telecom-DE.pdf
12 So sieht ein Multifunktionsgehäuse der Telekom von innen aus: www.youtube.com/watch?v=Pn-pD9S0ABI
13 www.aktion21-austria.at/neuigkeit/ist-5g-gesundheitsschädlich
14 www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1516

Autor

Klaus Scheidsteger

geboren 1954, Journalistik-Studium mit Nebenfach Politik, knapp vier Jahre Aufenthalt in Südfrankreich (1980-1983), davor und danach Reporter beim WDR Köln, 1985 Gründung einer eigenen TV-Produktionsfirma mit den Schwerpunkten News, Reportage, Dokumentation. Arbeiten für zahlreiche große TV-Sender. Viele Dokumentarfilm- und Reportage-Produktionen für arte als Autor und Produzent, Schwerpunkt „Portraits“. Erste Recherchen zum Thema Mobilfunk münden 2004 in eine 50-minütige Auftragsproduktion des Senders France2, „Portables en Accusation“, Ausstrahlung 2006. Weitere Recherchen zu laufenden Verfahren in den USA führten zur Produktion des Kino–Dokumentarfilms „Thank you for calling“. Heute lebt Scheidsteger in Frankreich und Österreich. Er ist Produzent von diversen Industriefilmen und arbeitet als Medienberater.
Website: http://www.ty4c.com/ E–Mail: kscheidsteger@ty4c.com

Bildnachweis Einstiegsbild: © yingyaipumi/Adobe Stock