Media-Informationen
Mediadaten komplett (Online und Print) als PDF-Download
Mediadaten raum&zeit thema als PDF-Download
Leserbefragung aus dem Jahr 2017 für raum&zeit als PDF-Download
raum&zeit
Ehlers Verlag GmbH
Geltinger Str. 14e, 82515 Wolfratshausen
Internet: https://www.raum-und-zeit.com/
E-Mail: anzeigen(at)ehlersverlag.de
Telefon: 08171/41 84-76
Telefax: 08171/41 84-66
Bankverbindung
Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen:
IBAN DE58 7005 4306 0000 0798 55; BIC: BYLADEM1WOR
Postfinance Bern (Euro-Konto); Kto.-Nr. 91-571073-2
IBAN CH36 0900 0000 9157 1073 2; BIC: POFICHBEXXX
Erscheinungsweise
Alle zwei Monate: Januar, März, Mai, Juli, September, November
Verbreitungsgebiet
Deutschland, Schweiz und Österreich sowie übriges Ausland
Erscheinungsort
Wolfratshausen
Termine
Anzeigen- und Druckunterlagenschluss sowie Rücktrittsrecht: siehe Terminplan unten
Druckunterlagen
Wir verarbeiten die Dateien am Apple Macintosh, daher wird folgende Software von uns eingesetzt:
Adobe InDesign 2024, Adobe Illustrator 2024, Adobe Photoshop 2024, Adobe Acrobat 2024.
Bitte keine Word-Dateien als Druckvorlage!
Formate: PDF-X-4-Dateien: 2008 (300 dpi)
Farbmodi: Graustufen, 2c, 3c oder 4c (RGB Bildschirm-Modus) bitte in CMYK (Druck-Modus) umwandeln.
Bild-Auflösung: 300 dpi (dots per inch, englisch für „Punkte pro Zoll“)
(Wichtig: Bilder, die im Internet geladen waren, sind meist in 72 dpi Auflösung gesichert und daher nur für die Bildschirmwiedergabe ausreichend, jedoch sind die Ergebnisse von mit 72 dpi geladenen Bildern im Druck schlecht.)
EPS-Dateien, Tiff-Dateien oder JPG-Dateien zusätzlich mit den eingebundenen Schriften und Bildern als Original-Datei, Komprimierung: Stuffit (SEA oder SIT).
Angeschnittene Anzeigen mit 3 mm Beschnittzugabe.
Druckverfahren: Bogenoffset (Umschlag), Rollenoffset, geheftet
Ihre Daten senden Sie bitte per E-Mail an anzeigen(at)ehlersverlag.de rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss.
Beilagen:
€ 109,– pro Tsd. bis 20 g Einzelgewicht, je weitere 5 g € 25,– pro Tsd.
Höchstformat: 200 x 287 mm, Mindestformat: 105 x 148 mm (nicht rabattfähig). Bei mehrseitigen Beilagen muss eine Seite geschlossen sein.
Beihefter:
€ 109,– pro Tsd. bis 20 g Einzelgewicht zuzüglich € 6,50 pro Tsd, für buchbind. Verarbeitung (Muster vorab)
Heftformat: 210 x 297 mm Satzspiegel: 167 x 245 mm
Private Kleinanzeigen: Textzeile mit ca. 38 Buchstaben € 2,60
Nachlässe: Malstaffel
3 Anzeigen oder 1 Seite 3%, 6 Anzeigen oder 3 Seiten 5%
12 Anzeigen oder 6 Seiten 10%, 24 Anzeigen oder 12 Seiten 15%
Sondernachlässe:
Buchverlage erhalten 10 % Rabatt
Zuschläge:
Anschnitt, Satzspiegelüberschreitung, Bunddurchdruck, 3. Umschlagseite: 10%, 4. Umschlagseite: 20% (Mindestgröße 1/1 Seite in 4c)
Zahlungsbedingungen: Alle Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Rechnungen bei Erhalt ohne Abzug zahlbar, bei Neukunden Vorauszahlung. Bei Vorauskasse bis 8 Tage vor Erscheinen des Heftes 2% Skonto, wenn keine älteren Rechnungen offen sind.
Gedruckte Auflage: 30.000
Empfänger
30% im Gesundheitswesen Tätige, davon die Hälfte Heilpraktiker
35% in der Dienstleistung tätig
13% Forscher, Wissenschaftler und Ingenieure
22% im Handel, davon die Hälfte Gesundheits- und Bioprodukte
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumubar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei , so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dieses gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlers zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzlichen Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Art übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genant ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück ohne dazu verpflichtet zu sein.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Bedingungen des Verlages
a) Für Aufträge, deren Umfang von vornherein nicht feststehen oder für die ein Rücktrittsrecht vorbehalten ist, wird der Kundennachlass erst nach Schluss des Anzeigenjahres gewährt.
b) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
c) Für Jahresabschlüsse von mehr als 12 1/1 Seiten pro Kombination sind Sondervereinbarungen möglich.
d) Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für dieselbe Seite vereinbart werden.
e) Für die Einhaltung von Daten und Platzvorschriften sowie für telefonisch übermittelte Anzeigen kann keine Gewähr übernommen werden.
f) Auf Eigenanzeigen hat der Werbungsmittler keinen Provisionsanspruch.
g) Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mitvergütung darf an die Auftraggeber werder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
Terminplan
März/April 2025 – raum&zeit Nr. 254 Erstverkaufstag 28.02.2025, Anzeigen- und Druck-Unterlagenschluss 20.01.2025, Rücktrittsrecht bis 03.01.2025
Mai/Juni 2025 – raum&zeit Nr. 255 Erstverkaufstag 25.04.2025, Anzeigen- und Druck-Unterlagenschluss 21.03.2025, Rücktrittsrecht bis 07.03.2025
Juli/August 2025 – raum&zeit Nr. 256 Erstverkaufstag 27.06.2025, Anzeigen- und Druck-Unterlagenschluss 21.05.2025, Rücktrittsrecht bis 09.05.2025
September/Oktober 2025 – raum&zeit Nr. 257 Erstverkaufstag 29.08.2025, Anzeigen- und Druck-Unterlagenschluss 21.07.2025, Rücktrittsrecht bis 07.07.2025
November/Dezember 2025 – raum&zeit Nr. 258 Erstverkaufstag 31.10.2025, Anzeigen- und Druck-Unterlagenschluss 22.09.2025, Rücktrittsrecht bis 08.09.2025
Januar/Februar 2026 – raum&zeit Nr. 259 Erstverkaufstag 19.12.2025, Anzeigen- und Druck-Unterlagenschluss 14.11.2025, Rücktrittsrecht bis 31.10.2025
raum & zeit Anzeigenpreise in €
Format
1/1 + Beschnitt Breite 215 mm Höhe 307 mm
– 1-farbig = 1.430,– €
– 4-farbig = 2.585,– €
1/1 Satzspiegel Breite 167 mm Höhe 245 mm
– 1-farbig = 1.300,– €
– 4-farbig = 2.350,– €
2/3 hoch Breite 110 mm Höhe 245 mm
– 1-farbig = 900,– €
– 4-farbig = 1.680,– €
1/2 quer Breite 167 mm Höhe 122 mm
– 1-farbig = 800,– €
– 4-farbig = 1.550,– €
1/3 quer Breite 167 mm Höhe 82 mm
– 1-farbig = 600,– €
– 4-farbig = 980,– €
1/3 hoch Breite 52 mm Höhe 245 mm
– 1-farbig = 600,– €
– 4-farbig = 980,– €
1/4 quer Breite 167 mm Höhe 61 mm
– 1-farbig = 420,– €
– 4-farbig = 850,– €
1/6 quer Breite 110 mm Höhe 59 mm
– 1-farbig = 240,– €
– 4-farbig = 480,– €
1/6 hoch Breite 52 mm Höhe 122 mm
– 1-farbig = 240,– €
– 4-farbig = 480,– €
1/8 quer Breite 167 mm Höhe 30 mm
– 1-farbig = 210,– €
– 4-farbig = 430,– €
Millimeterpreis für die 41 mm breite Spalte: 1,60 €
Sondermaße auf Anfrage.
(Alle Preise zzgl. der gesetzl. MwSt)
Private Kleinanzeigen:
Textzeile mit ca. 38 Buchstaben € 2,60
Mediadaten komplett (Online und Print) als PDF-Download