Man kann durchaus vom größten Angriff auf die grundgesetzlich verankerte Presse- und Meinungsfreiheit(Art. 5 GG) seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sprechen: Innenministerin Nancy Faeser verbietet das Compact Magazin Jürgen Elsässers. Verlagsräume und Privatwohnung Elsässers wurden von Sturmhauben-Polizisten im Morgengrauen des 16. Juli 2024 durchsucht, Computer, Handys und selbst Büromöbel beschlagnahmt.
Offenbar war es eine von langer Hand geplante Aktion. So verfügte Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits am 5. Juni 2024 das Verbot von Compact. Der Razzia durch die Polizei wurde am 2. Juli 2024 von Seiten des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) stattgegeben.
Es ist ein staatlicher Übergriff auf die Meinungsfreiheit, ein elementares Grundrecht. Bislang gab es keinerlei strafrechtliche Ermittlungen gegen Compact und erst recht keine gerichtliche Verurteilung.
Compact bedient eindeutig das patriotische und nationalistisch eingestellte Publikum, was sicher nicht jedermanns Geschmack ist, aber es ist eben nichts Verbotenes daran. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 eine Entscheidung veröffentlicht, wonach selbst eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation von der Meinungsfreiheit gedeckt ist! Die Grenzen sind also sehr weit gezogen, ob einem das passt oder nicht.
Doch Nancy Faeser sieht das offenbar anders. Sie geht sogar noch einen Schritt weiter, indem sie den Staat selbst vor Kritik meint schützen zu müssen (sinngemäß): „Wer den Staat verhöhnt, bekommt es mit dem starken Staat zu tun.“ Was hat Faeser, selber Juristin, nur missverstanden? Das Grundgesetz soll den Bürger vor dem Staat schützen, nicht aber die Regierung vor den Bürgern. Zitat aus einer Verfassungsgerichtsentscheidung in der Sache „Der Staat gegen Julian Reichelt“ vom April 2024: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“
Indessen reagieren viele Staatsrechtler und Rechtsanwälte empört auf das Compact-Verbot. So prophezeit der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel im Interview mit Roland Tichy: „Das wird vor Gericht ein Riesenfiasko für Frau Faeser werden.“ Steinhöfel unterstellt Faeser gar vorsätzlichen Verfassungsbruch. Schon der Begriff von der „Delegitimierung des Staates“ sei eine verfassungsrechtliche Perversion. Der frühere Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz: „Das Verhalten der Ministerin ist grob verfassungswidrig.“ Und der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki: „Sollte das Verbot … vor Gericht keinen Bestand haben, ist ein Rücktritt der Ministerin unvermeidlich.“
Alle, die jetzt ob des Verbots jubeln – wie zum Beispiel der Spiegel: „Antisemiten haben kein Recht auf Pressefreiheit“ – sollten an das berühmte Zitat von Pastor Paul Niemöller denken: „Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler. Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“