Krankenkassen müssen zukünftig auch für Behandlungen mit Methoden der sogenannten Besonderen Therapierichtungen die Kosten übernehmen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen, Celle, in einem bahnbrechenden Urteil festgestellt (AZ: L 4Kr 11/1995). Eine längst fällige Entscheidung, bei der die Richter klar und deutlich für die Patienten Stellung bezogen haben.
Bahnbrechendes Urteil in Sachen Naturheilkunde
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Krankenkassen müssen zukünftig auch für Behandlungen mit Methoden der sogenannten Besonderen Therapierichtungen die Kosten übernehmen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen, Celle, in einem bahnbrechenden Urteil festgestellt (AZ: L 4Kr 11/199