Der Fall Katharina S. ist das bisher krasseste zumindest bekanntgewordene Beispiel für die unmenschliche Arroganz schulmedizinischer Professoren, die immer noch glauben, „Götter in Weiß“ zu sein, die allein in der Lage sind, über Tod oder Leben eines dreijährigen Kindes zu entscheiden. Obwohl sie bei Leukämie nichts als eine armselige, absolut schädliche Chemotherapie anzubieten haben, maßen sie sich an, diese Therapie notfalls mit Gerichtsbeschlüssen durchzusetzen (und bist du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt). Der Fall Katharina S. sollte zum Wendepunkt für das Ende einer nahezu faschistoiden Medizin werden. Denn hier wurde versucht, das gesetzlich verankerte Prinzip der Therapie-Freiheit für jeden Patienten auszuhebeln. Schauplatz Memmingen, dem Ort, in dem schon ein Dr. Theissen zu spüren bekam, wozu deutsche Justiz wieder fähig ist. Doch der Reihe nach.