Die sogenannten RKI-Files belegen, dass das Robert Koch-Institut (RKI) während der Corona-Krise nicht nach wissenschaftlichen Maßgaben – etwa beim Hochskalieren der Maßnahmen – arbeitete, sondern als weisungsgebundene Bundesbehörde sich als Instrument der Politik hat missbrauchen lassen. Eine Zusammenfassung der Ereignisse von Dr. Sabine Stebel.
Den Zeitpunkt festzulegen, wann der Skandal um die RKI-Files (Robert Koch-Institut) wirklich begann, ist nicht ganz einfach. Die gesetzliche Regelung im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist klar: Es gilt eine kurze Frist nach § 7 IFG von lediglich einem Monat, um Anfragen nach dem IFG zu beantworten. Soweit die Theorie.
Die Praxis sah anders aus, wobei das RKI sicherlich nicht behaupten wird, die IFG-Regelungen nicht zu kennen. Den Grundstein dafür, dass Informationen und Unterlagen, die dem Bürger nach dem IFG eigentlich juris-
tisch zustehen, herausgeklagt werden müssen, legte das RKI offenbar selbst. Im Protokoll vom 2.10.2020 heißt es zu diesem Thema, dass bei großen IFG-Anfragen lieber abgelehnt werden solle und man sich verklagen lassen solle. 1 Klar ist, dass normale Bürger bei dieser Handhabung abgeschreckt werden und es nur jenen möglich ist, an Informationen zu kommen, die sich erstens den Klageweg leisten können und zweitens das entsprechende Durchhaltevermögen haben.
Rohdaten unter Verschluss
Eine dieser größeren Anfragen, die dementsprechend auch abgelehnt wurden, war eine IFG-Anfrage von Aya Velázquez zum RKI-Projekt „Corona Monitoring Lokal“. 2, 3, 4 Es gehörte bisher zum guten Ton in der Wissenschaft, auf Anfragen seine Rohdaten für eine Zweitanalyse herauszugeben. Bei einigen wissenschaftlichen Zeitschriften ist das eine Voraussetzung, um überhaupt veröffentlichen zu dürfen. Seit Corona hat sich jedoch die Unsitte etabliert, Rohdaten unter Verschluss zu halten, etwas, was Professor Norman Fenton ebenfalls immer wieder kritisiert. 5 Ohne den Zugang zu den Rohdaten wird Fälschungen Tür und Tor geöffnet.