Prof. Dr. med. H. Leithoff, der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft fu r Rechtsmedizin, äußerte sich aus gegebener Veranlassung: „Der Bundesgerichtshof vertritt im Hinblick auf die Therapie die Methodenfreiheit. Die Schulmedizin genießt in rechtlicher Hinsicht keinen Vorrang vor der Therapie der Außenseiter oder der Heilpraktiker. Unser Fach kann nicht fu r sich in Anspruch nehmen, Richter u ber die „richtige“ oder „falsche“ Therapie zu sein.
Disziplinlosigkeit in der Rechtsmedizin?
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Prof. Dr. med. H. Leithoff, der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft fu r Rechtsmedizin, äußerte sich aus gegebener Veranlassung: „Der Bundesgerichtshof vertritt im Hinblick auf die Therapie die Methodenfreiheit. Die Schulmedizin genießt in rechtl