Ein Arzt darf auch seinen Berufsstand kritisieren

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Interessantes Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs

Artikelnummer: rz-75-01 Kategorien: ,

Mehrfach hatte ein österreichischer Arzt öffentlich Kritik an Kollegen geübt, die eine fünf-Minuten-Behandlung praktizieren, zuviele Medikamente verschreiben und nur finanzielle Interessen an der Medizin haben. Er wurde daraufhin von der Ärztekammer Oberösterreichs einem standesrechtlichen Disziplinar-Verfahren unterworfen und zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Dagegen legte der Arzt Beschwerde ein, weil er sich in seinem verfassungsrechtlich verbrieften Recht der Freien Meinungsäußerung verletzt sah. Der Verfassungsgerichtshof in Wien gab dem Arzt in vollem Umfang Recht. Das Recht der Freien Meinungsäußerung ist höher zu bewerten als standesrechtliche Disziplin.