Falschparker und andere Terroristen

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Datenabfrage schon bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten

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Schon seit Jahren führen Regierung und

Verfassungsgericht einen Kampf um die

Privatsphäre der Bürger. Mit der Neuregelung der

Bestandsdatenauskunft geht jetzt der Streit

in eine neue Runde und es geht ums Ganze:

um Passwörter für E-Mail Postfächer,

Accounts in sozialen Netzwerken, um

Pin und Puk von Handys und IP-Adressen.

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung,

reicht in Zukunft der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit

aus, damit Ermittlungsbehörden und

Geheimdienste auf diese sensiblen Daten

zugreifen können. Vollautomatisch übrigens.