Die Chronologiekritik findet in der Mainstream-Öffentlichkeit kaum Beachtung. Dabei ist es ähnlich wie mit anderen Forschungsgebieten: Trotz zahlreicher Widersprüche und Ungereimtheiten hält die etablierte Wissenschaft am Konsens-Narrativ fest. Der russisch-amerikanische Psychoanalytiker und Chronologiekritiker Dr. Immanuel Velikovsky hat in mühevoller Kleinarbeit unterschiedliche Quellen verglichen und stellte so die etablierten Geschichtsabläufe in Frage. Dr. Thomas Hoffmann beginnt mit diesem Artikel eine Reihe über diesen ungewöhnlichen Wissenschaftler, der als Begründer der modernen Chronologiekritik gilt.
Immer wieder hört man, dass die Geschichte nicht so war, wie sie in der Schule gelehrt wird. Dabei handelt es sich meist um Deutungsfragen, neue Hintergrundinformationen oder Enthüllungen, wer in Wirklichkeit was getan hat. So werden diese Themen gern als „Verschwörungstheorien“ gebrandmarkt. Einmal in dieser Ecke, kommen sie dann gar nicht mehr heraus in das Bewusstsein der Öffentlichkeit.
Bei der Chronologiekritik geht es allerdings nicht primär um solche „politischen“ Aspekte, sondern um die Chronologie selbst, die Timeline, darum, dass gewisse Ereignisse zu einer ganz anderen Zeit stattgefunden haben, oder dass es einige Epochen oder Herrscher überhaupt nicht gab, oder aber viel früher oder später. Das klingt für den normal „gebildeten“ Bürger zunächst abenteuerlich oder abgefahren, und so befasst sich auch kaum jemand mit diesem Thema.
Die Basis unserer Chronologie
Die wenigsten wissen, dass die heute gelehrte Chronologie gar nicht so althergebracht und in Stein gemeißelt ist, wie man gemeinhin meint. Sie wurde vielmehr überhaupt erst im 16. und 17. Jahrhundert erschaffen und geht im wesentlichen auf einen Mann zurück: Joseph Justus Scaliger (1540 1609), dessen Werk von Dionysius Petavius (1583 1652) ergänzt und zum Abschluss gebracht wurde. Das Ergebnis ihrer Arbeit war eine Tabelle von Daten historischer Ereignisse des Altertums und Mittelalters, die bis heute von kleineren Änderungen abgesehen noch als gültig betrachtet wird. Diese Daten bestanden in der Angabe von Jahr, Monat, Tag und manchmal sogar Tageszeit der jeweiligen Ereignisse. Eine Begründung oder Herleitung für diese Angaben wurde jedoch nicht geliefert.