Eine Juristin hat sich die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen (GOÄ) näher angesehen. Dabei kommt sie zu dem Schluß, daß die GOÄ verfassungswidrig und somit rechtlich unwirksam ist. Daran ändern auch Urteile des Bundes-Verfassungsgerichts nichts. Die GOÄ ist Länder- und nicht Bundessache. Das weist die Autorin schlüssig nach. Damit beginnt sich ein doppelter Skandal abzuzeichnen: Einerseits rechnen zigtausende von Ärzten nach einer Gebührenordnung ab, die rechtlich keine Grundlage hat, andererseits fragt man sich, was die Herrschaften in den Bundes- und Landesärztekammern eigentlich treiben, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, die rechtliche Basis abzusichern, auf der die Existenz ihrer (Zwangs-)Mitglieder beruht! Vielleicht untersucht die Autorin als nächstes einmal die rechtliche Grundlage der Ärztekammern.
Ist die Gebührenordnung für ärztliche Leistungen rechtlich unwirksam?
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Eine Juristin hat sich die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen (GOÄ) näher angesehen. Dabei kommt sie zu dem Schluß, daß die GOÄ verfassungswidrig und somit rechtlich unwirksam ist. Daran ändern auch Urteile