Der Bundestag hat Anfang April das zweite Gesetze zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz) verabschiedet. Dieses Gesetz sieht insbesondere vor, daß bei der Übernahme und Wirksamkeitsbeurteilung vertragsärztlicher Versorgung durch die Krankenkassen der „Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapierichtung“ zugrunde gelegt wird. Der neue Zusatz „in der jeweiligen Therapierichtung“ hat eine selten aggressive Medienkampagne gegen die Initiatoren der Gesetzesänderung und die Ganzheitsmedizin ausgelöst.
Medienhetze gegen Naturheilkunde
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Der Bundestag hat Anfang April das zweite Gesetze zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2.GKV-Neuordnungsgesetz) verabschiedet. Dieses Gesetz sieht insbesondere vor, daß bei der Übernahme