Offenbar versuchen die Privaten Krankenversicherungen (PKV) mit allen Mitteln, das BGH-Urteil auszuhebeln, das den Versicherungen untersagt, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Begriff „wissenschaftlich nicht anerkannt” zu verwenden, um sich vor Leistungen zu drücken. Die neueste Masche scheint es dabei zu sein, Naturheilärzte in den Augen der Versicherten zu diffamieren. Dabei wirken die Formulierungen in den Ablehnungsbescheiden unterschiedlicher Versicherungen vorgestanzt. Das ZDN ging in Bonn in die Offensive. Und erzielte ein beachtliches Presse-Echo. Hier sind die beiden Hauptreferate in Kurzfassung: Zunächst sprach das ZDN Vorstandsmitglied Dr. med. Hans Christoph Scheiner aus München.
Versuchen die privaten Krankenversicherungen die Naturheilkunde aus dem Verkehr
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