Multipolar 2

„Wir haben nicht gegen Sorgfaltspflichten verstoßen!“

Die Landesanstalt für Medien (LfM) in Düsseldorf wirft dem regierungskritischen Online-Nachrichtenportal „Multipolar-Magazin“ Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht bei der Corona-Berichterstattung der vergangenen zwei Jahre vor.

Bereits im März 2024 hatte „Multipolar“ mit der Veröffentlichung der RKI-Krisenstab-Protokolle für Aufregung gesorgt. Jetzt geht es weiter: Neben einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines hohen RKI-Beamten wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte (siehe Meldung Multipolar 1) sollen nun auch journalistische Sorgfaltspflichten missachtet worden sein. Dem widerspricht Mitherausgeber Paul Schreyer: Er sehe keinen tragfähigen Anlass für den Vorwurf der Düsseldorfer Landesmedienanstalt und einen Verstoß gegen §19 des Medienstaatsvertrags. Aber: „Wollen wir wirklich, dass amtliche Stellen Journalisten beaufsichtigen?“, fragt Schreyer stattdessen und führt an, dass solches Vorgehen kaum mit der Pressefreiheit (Artikel 5, Grundgesetz) vereinbar sei.

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